Im Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 85/98, vom 12.05.1998, wurde der Besitzer einer Internetpräsenz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da sein Internetauftritt Links zu Seiten mit ehrverletzenden Äußerungen über eine ihm missliebige Person enthielten.
Wir bestätigen hiermit, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit alle verlinkten Seiten zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme begutachtet wurden, und diese keine offensichtlich rechtswidrigen Inhalte enthielten. Dennoch ist das nachträgliche Erscheinen solcher Inhalte nicht auszuschließen.
Sollten Sie derartige Rechtswidrigkeiten entdecken, informieren Sie daher bitte info@apotheke-am-goethepark.de. Vielen Dank! |